Aufgrund technischer Gegebenheiten, muss der Zugriff auf die Antragsdaten des Gemeinsamen Antrages 2024 ab dem 30. Januar 2025 abgeschaltet werden. Sollten Sie Ihre Geometrien aus 2024 nach dieser Zeit benötigen, können Sie sich diese vorher als Shape herunterladen.
Voraussichtlich ab dem 17.03.2025 wird der Gemeinsame Antrag für 2025 frei geschaltet.
Agrarportal Hessen (OAS)
Checkliste für Antragsteller zur Vorbereitung
der Antragsabgabe
Seit 15.12.2023 gibt es eine neue Fassung der HALM2-Richtlinie. Für alle ab 2023 neu beantragten Maßnahmen werden die Maßgaben aus dieser Fassung angewendet. Für bestehende „Alt-Verträge“ aus dem Jahr 2022 gilt nach wie vor die Richtlinie vom 15.12.2022. Hier finden Sie beide Versionen:
HALM 2 Richtlinie vom 15.12.2023
Jede flache Bodenbearbeitung zur Narbenerneuerung, auch zur Beseitigung von Wildschäden, ist anzeigepflichtig (Anzeige 15 Werktage vor Maßnahmenbeginn). Schleppen, Walzen und Striegeln zählen nicht zur flachen Bodenbearbeitung und sind daher nicht anzeigepflichtig!