Informationen und Anleitungen zum Gemeinsamen Antrag 2023 im Agrarportal Hessen (OAS)

Checkliste für Antragsteller zur Vorbereitung der Antragsabgabe

Anmelden und Passwort im Agrarportal

Persönliche Daten

Aktiver Betriebsinhaber

Direktzahlungen

Gekoppelte Einkommensstützung

Flächenbezogene Fördermaßnahmen

Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN)

Merkblatt zum Gemeinsamen Antrag

 

HALM-Anträge, die im Herbst 2022 gestellt wurden, können noch vor Abgabe des Gemeinsamen Antrags mit Wirkung für das Antragsjahr 2023 geändert werden.

Möglich ist eine vollständige Aufhebung oder eine teilweise Verringerung. Dieses ist formlos schriftlich per Post oder per E-mail möglich oder formell mittels Papierantrag.

Ebenfalls als Papierantrag ist ein Kulturgruppenwechsel (nur Ökolandbau) und bei einem PI-Wechsel eine Übertragung auf einen anderen Antragsteller erforderlich.

Die Papieranträge können per E-Mail unter ga@lkwafkb.de oder telefonisch (05631/954-830) beim Fachdienst Landwirtschaft angefordert werden.

Nach der Abgabe des Gemeinsamen Antrages 2023 gelten die in den HALM-Richtlinien vorgegebenen Bestimmungen:

Notwendig ist dann ein Nachweis über den Verlust der Verfügungsgewalt von beantragten Nutzflächen sowie bei der Verringerung von Flächengrößen.

Information zur Online Antragsstellung des Gemeinsamen Antrags 2023

Der Gemeinsame Antrag 2023 erfolgt auch dieses Jahr wieder Online über folgenden Link des Agrarportals. www.agrarportal-hessen.de

Bei aufkommenden Fragen zur GAP 2023 oder bei Problemen zum Antrag können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-954836, oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.