Frist für Mindesttätigkeit auf Brachflächen beachten!
Brachen sind vor dem 16.11. zu mulchen. Brachen mit GLÖZ8 oder ÖR1a-Kennzeichnung sind spätestens im zweiten Jahr vor dem 16.11. zu mulchen.
Antragsteller, die ihre Brache (gem. GLÖZ8, ÖR1a) im letzten Jahr nicht aktiv angelegt (und entsprechend im Antrag gekennzeichnet haben) oder gemulcht haben, müssen jetzt eine Pflegemaßnahme bis zum 16.11.2024 vornehmen.
Handlungsempfehlung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schwarzwild in Hessen
Die ASP ist mittlerweile auch in Hessen angekommen. Es ist zu hoffen, dass sie sich nicht weiter ausweiten wird.
Unter dem nachstehenden Link erhalten Sie Informationen zu Entschädigungen, Versicher-ungsschutz und Haftungsfragen im Zusam-menhang mit der ASP.
Leitline zur Förderung von blühenden Zwischenfrüchten und Blühstreifen/-flächen im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Ab sofort bis 15. November 2024 ist es möglich Förderanträge für blühende Zwischenfrüchte, die im Jahr 2024 ausgesät wurden, beim Fachdienst Landwirtschaft einzureichen. Damit sollen Landwirte, die mit der Aussaat von Zwischenfrüchten u.a. einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt leisten, unterstützt werden.
Details sind der Leitlinie zu entnehmen! Weitere Auskünfte erteilen: David Battefeld (05631 954-1838) und Carola Daume (05631 954-1521).
Gemeinsamer Antrag: Öko-Regelung 4 "Grünlandextensivierung" - Tierverlust durch Blauzungenkrankheit melden
Die ASP Nachweislich aufgrund der Blauzungenkrankheit abgegangene Tiere, die in Bezug auf die ÖR4 angegeben wurden, können als Fälle höherer Gewalt anerkannt werden, sofern ihr Abgang fristgerecht gemeldet wurde.
Innerhalb von fünfzehn Werktagen muss der Betriebsinhaber der zuständigen Behörde (Fachdienst Landwirtschaft 05631/9541836) solche Fälle mitteilen.
Die Mitteilung bei Abgängen auf Grund der Blauzungenkrankheit muss schriftlich erfolgen und mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Adresse der Antragstellenden Person (Gemeinsamer Antrag)
- Personenident (PI)
- Die Tierart und die Anzahl, ggf. mit Angabe der Ohrmarkennummer, sowie die jeweils beantragten Interventionen bei denen die Tierzahlen relevant sind
- Wann wurde das Ereignis festgestellt
- Als Sachverhaltsschilderung/Begründung ist es ausreichend die Diagnose „Blauzungenkrankheit“ anzuführen
- Unverzichtbar ist die Nachweisführung, dass die Blauzungenkrankheit tatsächlich Ursache für den Abgang war. Als Nachweise gelten Bestätigung Tierarzt, dass das Tier wegen Blauzungenkrankheit eingeschläfert wurde, bzw. eine Bestätigung einer positiven Beprobung/Bluttest auf Blauzungenkrankheit.
Im Bereich "Flächenförderung" finden Sie Anleitungen und Merkblätter zum Gemeinsamen Antrag 2024.
Flächenförderung
Ihren Gemeinsamen Antrag stellen Sie im Agrarportal Hessen https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtml
Bei Fragen zur GAP oder bei Problemen zum Antrag können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-9541836 oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.
Alle Antragsteller werden gebeten, regelmäßig ihre Email-Postfächer zu kontrollieren, da durch die Online-Antragstellung die Kommunikation größtenteils auf elektronischem Weg vonstattengeht.
Aus aktuellem Anlass weist der FD Landwirtschaft darauf hin, dass die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in festgesetzten Wasser- und Heilquellenschutzgebieten seit dem 08.09.2021 verboten ist.
Rechtsgrundlage: Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10.11.1992 (BGBl. I S. 1887), zuletzt geändert am 01.06.2022 (BGBl. I S. 867)
Bei aufkommenden Fragen zur GAP oder bei Problemen zum Antrag (Agrarportal www.agrarportal-hessen.de) können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-9541836, oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.
Weiterhin werden alle Antragsteller gebeten, dass sie regelmäßig ihre Email-Postfächer kontrollieren, da durch die Online-Antragstellung die Kommunikation größtenteils papierlos bzw. auf elektronischem Weg vonstattengeht.