Aus aktuellem Anlass weist der FD Landwirtschaft darauf hin, dass die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in festgesetzten Wasser- und Heilquellenschutzgebieten seit dem 08.09.2021 verboten ist.
Rechtsgrundlage: Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10.11.1992 (BGBl. I S. 1887), zuletzt geändert am 01.06.2022 (BGBl. I S. 867)
Für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege- Maßnahmen (HALM2) können derzeit wieder Anträge für den Zeitraum 2024- 2028 über das Agrarportal gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 01.Oktober.
Der aktuelle HALM 2-Richtlinien-Entwurf steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Prüf-, Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Förderangebot ganz oder teilweise zurückgezogen oder inhaltlich geändert werden muss.
Es wird empfohlen, vor Antragsstellung eine Beratung durch den Fachdienst Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen.
Kontakt: 05631 954-836
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen
sowie auf der Website der WI-Bank
Gefördert wird der Anbau von jährlich mindestens fünf Hauptfruchtarten (Grundverpflichtung ist die Öko-Regelung Nr. 2 Vielfältige Kulturen im Ackerbau) in Kombination mit weiteren Aufbauverpflichtungen auf der gesamten förderfähigen Ackerfläche des Betriebes. Die Beantragung ist ab sofort über das Agrarportal möglich. Antragsfrist ist der 1. Oktober 2023!
Auf der folgenden Seite vom LLH finden Sie den C.1. Rechner und weitere Informationen zum HALM2: LLH - HALM 2 Richtlinienentwurf
Bei aufkommenden Fragen zur GAP 2023 oder bei Problemen zum Antrag (Agrarportals. www.agrarportal-hessen.de) können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-954836, oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.
Weiterhin werden alle Antragsteller gebeten, dass sie regelmäßig ihre Email-Postfächer kontrollieren, da durch die Online-Antragstellung die Kommunikation größtenteils papierlos bzw. auf elektronischem Weg vonstattengeht.