Checkliste für Antragsteller zur Vorbereitung der Antragsabgabe
Anmelden und Passwort im Agrarportal
Flächenbezogene Fördermaßnahmen
Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN)
Merkblatt zum Gemeinsamen Antrag
HALM-Anträge, die im Herbst 2022 gestellt wurden, können noch vor Abgabe des Gemeinsamen Antrags mit Wirkung für das Antragsjahr 2023 geändert werden.
Möglich ist eine vollständige Aufhebung oder eine teilweise Verringerung. Dieses ist formlos schriftlich per Post oder per E-mail möglich oder formell mittels Papierantrag.
Ebenfalls als Papierantrag ist ein Kulturgruppenwechsel (nur Ökolandbau) und bei einem PI-Wechsel eine Übertragung auf einen anderen Antragsteller erforderlich.
Die Papieranträge können per E-Mail unter ga@lkwafkb.de oder telefonisch (05631/954-830) beim Fachdienst Landwirtschaft angefordert werden.
Nach der Abgabe des Gemeinsamen Antrages 2023 gelten die in den HALM-Richtlinien vorgegebenen Bestimmungen:
Notwendig ist dann ein Nachweis über den Verlust der Verfügungsgewalt von beantragten Nutzflächen sowie bei der Verringerung von Flächengrößen.
Der Gemeinsame Antrag 2023 erfolgt auch dieses Jahr wieder Online über folgenden Link des Agrarportals. www.agrarportal-hessen.de
Bei aufkommenden Fragen zur GAP 2023 oder bei Problemen zum Antrag können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-954836, oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.