Gemeinsamer Antrag: Öko-Regelung 4 "Grünlandextensivierung" - Tierverlust durch Blauzungenkrankheit melden
Die ASP Nachweislich aufgrund der Blauzungenkrankheit abgegangene Tiere, die in Bezug auf die ÖR4 angegeben wurden, können als Fälle höherer Gewalt anerkannt werden, sofern ihr Abgang fristgerecht gemeldet wurde.
Innerhalb von fünfzehn Werktagen muss der Betriebsinhaber der zuständigen Behörde (Fachdienst Landwirtschaft 05631/9541836) solche Fälle mitteilen.
Die Mitteilung bei Abgängen auf Grund der Blauzungenkrankheit muss schriftlich erfolgen und mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Adresse der Antragstellenden Person (Gemeinsamer Antrag)
- Personenident (PI)
- Die Tierart und die Anzahl, ggf. mit Angabe der Ohrmarkennummer, sowie die jeweils beantragten Interventionen bei denen die Tierzahlen relevant sind
- Wann wurde das Ereignis festgestellt
- Als Sachverhaltsschilderung/Begründung ist es ausreichend die Diagnose „Blauzungenkrankheit“ anzuführen
- Unverzichtbar ist die Nachweisführung, dass die Blauzungenkrankheit tatsächlich Ursache für den Abgang war. Als Nachweise gelten Bestätigung Tierarzt, dass das Tier wegen Blauzungenkrankheit eingeschläfert wurde, bzw. eine Bestätigung einer positiven Beprobung/Bluttest auf Blauzungenkrankheit.
Im Bereich "Flächenförderung" finden Sie Anleitungen und Merkblätter zum Gemeinsamen Antrag 2024.
Flächenförderung
Ihren Gemeinsamen Antrag stellen Sie im Agrarportal Hessen https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtml
Bei Fragen zur GAP oder bei Problemen zum Antrag können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-9541836 oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.
Alle Antragsteller werden gebeten, regelmäßig ihre Email-Postfächer zu kontrollieren, da durch die Online-Antragstellung die Kommunikation größtenteils auf elektronischem Weg vonstattengeht.
Aus aktuellem Anlass weist der FD Landwirtschaft darauf hin, dass die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in festgesetzten Wasser- und Heilquellenschutzgebieten seit dem 08.09.2021 verboten ist.
Rechtsgrundlage: Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10.11.1992 (BGBl. I S. 1887), zuletzt geändert am 01.06.2022 (BGBl. I S. 867)
Bei aufkommenden Fragen zur GAP oder bei Problemen zum Antrag (Agrarportal www.agrarportal-hessen.de) können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-9541836, oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.
Weiterhin werden alle Antragsteller gebeten, dass sie regelmäßig ihre Email-Postfächer kontrollieren, da durch die Online-Antragstellung die Kommunikation größtenteils papierlos bzw. auf elektronischem Weg vonstattengeht.
Informationen Rhein-Main-Link
Die Firma Amprion GmbH gibt bekannt, dass demnächst über vier Erdkabelverbindungen große Mengen an Windstrom direkt aus der Nordsee und aus Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen in die Wirtschaftsregion Hessen, auch nach Waldeck-Frankenberg, kommen sollen. Amprion hat den Auftrag, den Rhein-Main-Link zu planen, zu bauen und zu betreiben.
Um einen detaillierten Trassenverlauf in dem von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Präferenzraum ausarbeiten zu können, sind verschiedene Vorarbeiten notwendig, die auch unser Kreisgebiet betreffen. Hierzu gehören u.a. Ver- messungen und Kartierungen, die bereits gestartet sind und ortsüblich bekannt gemacht wurden. Es folgen ab Mai Baugrund- untersuchungen, die auch Flächen in einigen Kommunen unseres Kreisgebietes betreffen. Auch die Baugrunduntersuchungen werden gemäß den kommunalen Satzungen ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich wird jeder Eigentümer, auf dessen Fläche eine Baugrunduntersuchung vorgenommen wird, mit einem individuellen Anschreiben informiert.
Hintergrundinformationen gibt es auf der Projektwebseite: www.rhein-main-link.de. Dort befindet sich in der Mediathek auch eine Broschüre zum Thema Baugrund- untersuchungen: https://rhein-main-link.amprion.net/Dateien/Brosch%C3%BCre_Baugrunduntersuchungen_pdf.pdf